Selbstauskunft für unsere Immobilien

Freiwillige Selbstauskunft von Mietbewerbern für Wohn-Immobilien

Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diese Selbstauskunft auszufüllen. Ihre Angaben werden der Entscheidung über den Abschluss des Mietvertrags zugrunde gelegt1. .Selbstverständlich werden Ihre Angaben streng vertraulich behandelt. Bitte beachten Sie hierzu auch die datenschutzrechtlichen Hinweise am Ende.

1 Alle (zulässigen) Fragen muss der Mieter wahrheitsgemäß beantworten. Verstößt er hiergegen, indem er den Vermieter arglistig täuscht (d.h. bewusst unwahre Angaben macht bzw. „ins Blaue hinein“ antwortet, obwohl er mit der Möglichkeit der Unwahrheit der Aussage rechnet), kann der Vermieter den Mietvertrag außerordentlich nach § 543 Abs. 1 BGB kündigen.

Bezug der Wohnung als*

Persönliches

Mietbewerber

Ehepartner / Mitmieter

Zum Haushalt gehörende Kinder, Verwandte oder sonstige Mitbewohner:

Weitere Angaben

Wir entwickeln aus bestehenden Immobilien funktionierende Wohnlösungen. Wir bieten Wohnraum mit flexiblen Vermietungslösungen – angepasst an unterschiedliche Lebenssituationen und mit einem ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnis.

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