Selbstauskunft für unsere Immobilien
Freiwillige Selbstauskunft von Mietbewerbern für Wohn-Immobilien
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diese Selbstauskunft auszufüllen. Ihre Angaben werden der Entscheidung über den Abschluss des Mietvertrags zugrunde gelegt1. .Selbstverständlich werden Ihre Angaben streng vertraulich behandelt. Bitte beachten Sie hierzu auch die datenschutzrechtlichen Hinweise am Ende.
1 Alle (zulässigen) Fragen muss der Mieter wahrheitsgemäß beantworten. Verstößt er hiergegen, indem er den Vermieter arglistig täuscht (d.h. bewusst unwahre Angaben macht bzw. „ins Blaue hinein“ antwortet, obwohl er mit der Möglichkeit der Unwahrheit der Aussage rechnet), kann der Vermieter den Mietvertrag außerordentlich nach § 543 Abs. 1 BGB kündigen.

Wir entwickeln aus bestehenden Immobilien funktionierende Wohnlösungen. Wir bieten Wohnraum mit flexiblen Vermietungslösungen – angepasst an unterschiedliche Lebenssituationen und mit einem ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnis.
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